Das zu kurze Zungenband beim Baby

äußert sich häufig in Stillproblemen und Schwierigkeiten beim Fläschchentrinken.

Ein Baby, bei dem ein Verdacht auf ein zu kurzes Zungenband besteht, sollte zunächst immer bei einer Stillberaterin vorgestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Baby gestillt wird oder das Fläschchen bekommt.  

Aufgabe der Stillberaterin ist es, entsprechende Maßnahme zu ergreifen, die unmittelbar der Besserung der Situation dienen, die Rolle von ggf. vorliegenden oralen Restriktionen im Gesamtproblemkomplex einzuschätzen und andere Fachdisziplinen mit einzubeziehen.

 

Es gibt Stillberater*innen unterschiedlichster Qualifikationen:

 

IBCLCs (International Board Certified Lactation Consultants) sind dabei die einzigen, die eine institutsunabhängige Prüfung bestanden haben müssen.

 

Der Begriff der Stillberater*in ist leider nicht geschützt. In Deutschland ist eine Zertifizierung unter anderem durch das DAIS, das EISL und das AZLS möglich. Die so zertifizierten Stillberater*innen  beraten in der Regel beruflich.

 

AFS- und LLL- Berater*innen beraten im Rahmen einer Mütter-zu-Mütter-Beratung ehrenamtlich.

 

Kurze Zungenbändchen und andere orale Restriktionen spielen jedoch in keiner Stillberater-Weiterbildung eine entsprechende Rolle, so dass auf diesem Gebiet immer eine entsprechende Fortbildung aus eigenem Interesse erfolgen muss.

 

Stillberater*innen, die Mitglied in der DEFAGOR sind, haben neben ihren anderen Weiterbildungen mindestens 20 Fortbildungsstunden auf internationalem Niveau in den Themengebieten der zu kurzen Zungenbändchen, anderer oraler Restriktionen, deren Folgen sowie die ganzheitliche Behandlung investiert. 

Die meisten von ihnen beschäftigen sich neben grundlegender Stillberatung seit Jahren mit dem Thema der oralen Restriktionen und deren Auswirkungen und bieten Ihnen daher gesamtheitliche Stillberatung auf höchstem Niveau. 

Gesamtheitliche Beratung

Natürlich können einzelne Symptome bei Babys auch durch andere Ursachen als ein Zungenband oder eine andere orale Restriktion hervorgerufen werden. Daher ist eine ganzheitliche Anamnese und eine Vernetzung mit weiteren Fachpersonal, der interdisziplinäre Ansatz, ein wichtiger Bestandteil der Beratung. 

  

Ob die Zunge restriktiv ist, kann selten ausreichend durch eine Blickdiagnose gesichert festgestellt werden. Eine „Ersteinschätzung“ der Situation über Fotos o. ä. macht aus diesem Grunde in den meisten Fällen keinen Sinn.

Vordere an der Zungenspitze ansetzende (anteriore) Zungenbänder sind zwar einfacher zu erkennen und ihre Auswirkungen auf die Zungenbeweglichkeit sind oft relativ eindrücklich.  Bei weiter hinten ansetzenden oder versteckten (posterioren) Zungenbändern ist die Diagnose häufig etwas aufwändiger, da das Zungenband aktiv dargestellt werden muss bei der Untersuchung. Insgesamt lassen sich aber sowohl anteriore als auch posteriore Zungenbänder nur als funktionseinschränkend und damit zu kurz einschätzen, wenn die Zungenbeweglichkeit durch das Band entsprechend beeinträchtigt wird. Dafür muss ebendiese fundiert beurteilt werden.

 

Es ist z.B. möglich, dass ein Kind die Zunge zwar herausstrecken kann, aber die Zunge dennoch restriktiv ist und das Kind ein zu kurzes Zungenbändchen hat. Denn beim Stillen kommt es nicht nur auf Vor- und Rückbewegungen an, sondern der gesamte Bewegungsablauf, vor allem im mittleren Zungenbereich, muss für die vollständige Funktion auch nach oben hin frei sein. Und bei der Beurteilung der Zungenbeweglichkeit kommt es darüber hinaus auch sowohl auf die grundsätzliche Fähigkeit eines Menschen an bestimmte Bewegungen auszuführen an als auch darauf, wie diese ausgeführt werden.

Ablauf und Kosten

Fundierte Stillberatung findet in der Regel vor Ort statt, denn nur so können Stillprobleme wirklich komplett erfasst und die Rolle des Zungenbands, Lippen- oder Wangenbands im jeweiligen Problemkontext untersucht werden. Eine Überprüfung der Zungenfunktion ist nur persönlich möglich!

Gerade um die Rolle eines zu kurzes Zungenbändchens beim Baby gut einschätzen zu können sollte immer eine

  • ausführliche Ananmnese erfolgen,
  • das Stillen oder Trinken an der Flasche beobachtet werden,
  • die Beweglichkeit der Zunge überprüft werden
  • das Zungenband, das Lippenband und ggf Wangenbänder dargestellt werden
  • Beobachtung des Kindes allgemein erfolgen.

 

Daraus ergibt sich im Idealfall ein klares Bild (auch bezüglich des Verdachts auf ein z.B. zu kurzes Zungenbändchen) und gemeinsam mit Ihnen kann ein "Fahrplan" erstellt werden, welche weiteren Schritte, auch gerade im Hinblick auf Stillmanagement etc, sinnvoll erscheinen. 

 

Zur Zeit werden die Kosten für Stillberatung in Deutschland nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Beratungssätze können bei der jeweiligen Beraterin erfragt werden. Da jede Beraterin ein großes Interesse daran hat, gute Hilfestellung leisten zu können, sind in der Regel in jeder Richtung, auch in der finanziellen, Problemlösungsansätze zu finden.